Lösungen zur Düngeverordnung

AGRAVIS liefert Antworten auf steigende Anforderungen

Um die komplexen Änderungen der novellierten Düngeverordnung umzusetzen, bietet die AGRAVIS zahlreiche Lösungen für Landwirt:innen an. In vielen Bereichen lassen sich Dinge umsetzen, die dabei helfen, sich den neuen Herausforderungen sicher und zuversichtlich zu stellen.

Informationen zur Düngeverordnung

Am 27. März 2020 hat der Bundesrat die neue Düngeverordnung gebilligt – verbunden mit harscher Kritik wegen fachlicher Mängel. Seit dem 1. Mai 2020 ist die DüVO rechtsverbindlich. Innerhalb einer Frist von zwei Tagen müssen Landwirte jede Düngemaßnahme in ihren Kulturen und auf dem Grünland schriftlich dokumentieren und darüber hinaus kontinuierlich belegen können, dass sie die maximal zulässige Nährstoffzufuhr nicht überschreiten. Die Auflagen für die Roten Gebiete sind zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

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